Pfarreiausschuss Ruderting

Pfarreiausschuss Ruderting

Wir sind für Sie da

Pfarreiausschuss Ruderting

Seit 2018 haben wir in unserem Pfarrverband einen Gesamtpfarrgemeinderat (Abk. GPGR). Dieser ist der Pastoralrat u. das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats in der Pfarrei. Er berät u. unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben als Seelsorger u. Leiter der Gemeinde.
 

Amtliche Mitglieder:

  • Pfarrer Markus Krell, Tel. 08509/2057 (Pfarrbüro Tiefenbach)
  • Pfarrvikar PaterJobi Jose, Tel.: 08509/9360808
  • Pastoralreferentin Melanie Fröbus, E-Mail: melanie.froebus@bistum-passau.de

Gewählte Mitglieder aus unserer Pfarrei:

  • Kronawitter, Ursula, Vorsitzende Pfarreiausschuss, Tel. 08509/935371
  • Liebl, Christina
  • Pietsch, Sylvia
  • Mader, Heidi

Für die Bildung und die Organisation des GPGR gelten folgende Grundsätze:

  1. Jede Pfarrei wählt ihre Vertreter in den GPGR nach einer eigenen Liste. Es gilt die Wahlordnung für den PGR entsprechend. Die Pfarreien legen gemeinsam die Zahl der in den einzelnen Pfarreien zu  wählenden Vertreter fest; jede Pfarrei hat mindestens 3 gewählte  Vertreter. Die Gesamtzahl der Mitglieder des GPGR soll – zusammen mit den Hauptamtlichen – 35 nicht Überschreiten.
  2. Der GPGR wählt eine/n Vorsitzende/n und bildet einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus den Pfarreisprechern der einzelnen Pfarreien. Der/die Vorsitzende gehört dem Vorstand an. Der Pfarrer wird zu den Vorstandssitzungen eingeladen.
  3. Die in der Pfarrei gewählten Vertreter bilden in der jeweiligen Pfarrei den Pfarreiausschuss. Sie wählen eine/einen Pfarreisprecher/in und können weitere Mitglieder in den Pfarreiausschuss berufen.
  4. Der GPGR bildet Sachausschüsse, die für den gesamten Bereich des Pfarrverbandes arbeiten.
  5. Die Kirchenpfleger werden zu den Sitzungen des jeweiligen Pfarreiausschusses eingeladen. Der/die Pfarreisprecher/in sollen zu den Sitzungen der jeweiligen Kirchenverwaltung eingeladen werden.
  6. Der GPGR kann Mitglieder nachberufen. Die Gesamtzahl von 35 soll dadurch nicht überschritten werden.
  7. Der Vorstand des GPGR vertritt den Pfarrverband im Dekanatsrat.

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